FAQ - ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN ZUR MUSIKSCHULE
​
Unsere Vertragsbestimmungen finden Sie auch auf der Seite Downloads– Vertragsbestimmungen.
Hier finden Sie einige wichtige Hinweise und Antworten auf oft auftauchende Fragen:
​
Wie melde ich mich an?
Unter der Rubrik Downloads – Meldeformulare finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage www.msft.ch zum Ausdrucken und Ausfüllen. Anmeldeformulare ohne Ihre Unterschrift sind ungültig. Das unterschriebene Formular senden Sie bitte an unser Sekretariat in Bubendorf. Nach erfolgter Zuteilung werden wir Ihnen die Anmeldung schriftlich bestätigen und Ihnen die zugeteilte Lehrperson bekannt geben.
Anmeldeschluss ist der 15. Mai für das kommende Herbstsemester und der 15. November für das kommende Frühlingssemester.
Wie melde ich mich ab?
Abmeldungen sind nur auf Ende eines Semesters möglich. Unter der Rubrik Downloads – Meldeformulare finden Sie auf unserer Homepage das entsprechende Formular. Bitte vergessen Sie nicht, das fertig ausgefüllte Formular zu unterschreiben und das Visum der Lehrperson einzuholen. Abmeldeformulare ohne Ihre Unterschrift sind ungültig. Das unterschriebene Formular senden Sie bitte bis spätestens 15. Mai / 15. November an unser Sekretariat. Um eine verlässliche Pensenplanung für unsere Lehrkräfte zu gewährleisten, können verspätete Abmeldungen nicht entgegen genommen werden. In solchen Fällen wird das folgende Semester in Rechnung gestellt und ist geschuldet.
Wie beantrage ich eine Reduktion des Schulgeldes aufgrund meines Einkommens?
Die Gemeinden des Zweckverbandes haben je ein eigenes Reglement zur Subventionierung des Musikunterrichts aufgrund des Einkommens. Um diese Reduktion zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde. Zudem besteht die Möglichkeit, dass in Härtefällen die Pro Juventute einen Anteil des Schulgeldes finanziert. Dafür wenden Sie sich bitte direkt an die Pro Juventute beider Basel.
​
Krankheit / Unfall - Was muss ich tun?
Schüler/innen, die eine Lektion nicht besuchen können, informieren die Lehrperson rechtzeitig, wenn möglich bis zum Vorabend. Die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, wegen Absenzen der Schüler ausfallende Lektionen vor- oder nachzuholen. Laut Schulordnung ist eine Erstattung von Schulgeld gegen Vorlegung eines Arztzeugnisses ab der
3. Lektion möglich. Die Rückerstattung erfolgt als Gutschrift auf der nächsten Rechnung.
In welchen Fällen wird das Schulgeld erstattet?
Fällt die Lektion infolge Krankheit oder Verhinderung der Lehrperson aus, wird der entsprechende Anteil des Schulgeldes ab dem 3. Lektionsaufall im nächsten Semester rückerstattet. Bei längerer Absenz der Lehrperson bemühen wir uns um eine entsprechende Stellvertretung.
Entfallen Lektionen auf Grund von Krankheit oder Verhinderung des Schülers, ist die Rückerstattung des Schulgeldes gegen Vorlegung eines Arztzeugnisses ebenfalls ab der 3. ausgefallenen Lektion möglich und wird bei der nächsten Semesterrechnung in Abzug gebracht.
Wir ziehen um - Was muss ich tun?
Bitte melden Sie jeden Wohnortswechsel umgehend nicht nur der Lehrperson, sondern auch unserem Sekretariat in Bubendorf. Bei einem Wegzug ausserhalb des Einzuggebietes der msft ist eine Abmeldung auch innerhalb des Semesters zulässig. In diesem Fall wird das Schulgeld anteilsmässig rückerstattet. Achtung: für die Ausrichtung des Gemeindebeitrages ist der gesetzliche Wohnort des Kindes massgebend!
​
Ich habe Probleme mit einer Lehrperson - Was soll ich tun?
Bei persönlichen oder fachlichen Problemen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die betroffene Lehrperson. Die meisten Meinungsverschiedenheiten können in einem offenen Dialog und unter Wahrung von gegenseitigem Respekt gelöst werden. Erst wenn diese Phase nicht die erhofften Veränderungen bringt, steht Ihnen die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung.
Gibt es Mietinstrumente?
Die Musikschule bietet nur in wenigen Ausnahmefällen Mietinstrumente an. Die meisten Musikhäuser in der Region bieten aber Mietinstrumente zu recht günstigen Konditionen an. Bitte nehmen Sie bei einem Neueintritt in jedem Fall zuerst Kontakt mit der Lehrperson auf, bevor Sie ein Instrument mieten oder kaufen. Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne
Wo findet der Unterricht statt?
Die Musikschule beider Frenkentäler ist eine dezentral geführte Schule. Das heisst, dass der Unterricht in den 15 Gemeinden des Zweckverbandes erteilt wird. Grundsätzlich wird versucht, die Reisezeiten zum Unterrichtsort für die Kinder so kurz wie möglich zu halten. Es besteht aber kein Anspruch auf Unterricht innerhalb der Wohngemeinde. Da die Musikschule über keine eigenen Räume verfügt, ist sie auf die Unterrichtsräume der Primarschulen, Sekundarschulen und Gemeinden angewiesen. Das bedeutet, dass die zur Verfügung stehenden Unterrichtszeiten durch andere Nutzer eingeschränkt sind. Zudem steht nicht überall die notwendige Infrastruktur für Musikunterricht zur Verfügung. Gewisse Instrumente können nur an einem oder an zwei Standorten unterrichtet werden (z.B. Harfe, Keyboard, Schlagzeug, Kontrabass).
Wann ist der richtige Moment, um mit einem Instrument zu beginnen?
Vom Gesetz her darf die Musikschule die Kinder ab dem Beginn der Schulpflicht unterrichten. Der richtige Zeitpunkt für den Beginn mit einem Instrument ist aber sehr individuell. Oft sind es auch Fragen der Körpergrösse, welche entscheidend sind. Bei Blasinstrumenten ist auch häufig ausschlaggebend, ob die zweiten Zähne bereits vorhanden sind. In jedem Fall ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Probelektion zu besuchen und mit der Lehrperson abzuschätzen, ob der Zeitpunkt zum beginnen günstig ist. Wenn man zu früh beginnt, stellt sich die Gefahr, dass das Kind überfordert ist und die Freude am Instrument schnell verlieren kann.
Wie finde ich das richtige Instrument?
Wenn Sie oder Ihr Kind sich für ein Musikinstrument interessieren, dann zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen! Gerne vermitteln wir Ihnen ein Treffen mit einer unserer Lehrpersonen. Diese wird Sie bei der Instrumentenwahl beraten und Ihnen auf Wunsch und nach Möglichkeit eine Schnuppergelegenheit anbieten. Im März/April jeden Jahres findet zudem eine Instrumentenpräsentation statt. Bei diesem Anlass sind Lehrpersonen für alle Instrumente anwesend, die wir in unserem Angebot führen. Sie stellen ihr Instrument vor, bieten Gelegenheit zum Ausprobieren, spielen selbst vor und beantworten gerne alle Fragen zum Instrument und zum Unterricht. Das genaue Datum dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte den lokalen Medien bzw. auf unserer Homepage. Weitere Auskünfte erhalten Sie in unserem Sekretariat. Die Instrumentenpräsentation findet jeweils alternierend in Niederdorf oder Ziefen statt.
Wie hoch sind die Kosten für Noten im Unterricht?
Die Kosten für Unterrichtsliteratur variieren stark. Grundsätzlich werden Ihnen unsere erfahrenen Lehrkräfte Material empfehlen, das sich bewährt hat und bei dem das Preis–/Leistungsverhältnis stimmt. Bitte besorgen Sie bei einem Neueintritt keine Noten schon vor Unterrichtsbeginn. Unsere Lehrpersonen beraten Sie gerne und werden Ihnen bei der Anschaffung geeigneter Literatur behilflich sein.
Wann muss ich die Rechnung bezahlen?
Die Rechnung wird jeweils ca. einen Monat nach Beginn des laufenden Semesters verschickt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Beachten Sie, dass die Musikschule bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, gemäss den Vertragsbestimmungen, Mahngebühren erheben kann. Diese sind zusätzlich zum Semesterbeitrag zu bezahlen.
Wann endet das Recht auf Musikunterricht an der Musikschule?
Der Unterricht an der Musikschule endet spätestens mit dem Abschluss der Erstausbildung. Das Alter ist hierbei nicht massgebend. Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarstufe II oder eine gleichwertige Erstausbildung (Gymnasium, Lehre, FMS o.ä.) erfolgreich abgeschlossen haben, sind verpflichtet, sich spätestens auf den nächstfolgenden Meldeschluss abzumelden.